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Balingen: Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Pflegeheims (Stollenau) ohne Erfolg

Datum: 07.04.2022

Kurzbeschreibung: PM: 07.04.2022

(10 K 2930/20) Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage einer Anwohnerin gegen die Errichtung eines sog. Senioren-Wohnparks mit 75 Pflegezimmern in der Stollenau in Balingen-Weilstetten nach mündlicher Verhandlung am 6. April 2022 abgewiesen.

Die Klägerin beanstandete die im Oktober 2019 erteilte Baugenehmigung in formeller Hinsicht (Zuständigkeit der Stadt Balingen) und machte darüber hinaus im Wesentlichen geltend, das geplante Heim sei wegen seiner Größe und Kubatur am vorgesehenen Standort baurechtlich unzulässig und lasse die gebotene Rücksicht auf die Nachbarbebauung vermissen. Zudem werde der Abfluss von Oberflächenwasser im Hochwasserfall zu Lasten der Nachbargrundstücke beeinträchtigt, und seien Brandschutzvorschriften nicht eingehalten. Dem ist die Kammer nach Erörterung der Sach- und Rechtslage und Inaugenscheinnahme der betroffenen Grundstücke nicht gefolgt. Sie ist zur Überzeugung gelangt, dass keine die Klägerin als Baunachbarin schützenden Vorschriften verletzt sind. Soweit den angesprochenen baurechtlichen Normen überhaupt eine nachbarschützende Funktion zukommt, sind nach Auffassung der Kammer im Hinblick auf den beträchtlichen Abstand zwischen Pflegeheim und Klägergrundstück sowie die dazwischenliegende Böschung am Lochenbach keine unzumutbaren Beeinträchtigungen in Bezug auf das Wohngrundstück der Klägerin zu befürchten. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Ihre Abfassung erfolgt voraussichtlich in den nächsten Wochen. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats nach Zustellung die Zulassung der Berufung beantragen, über die der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu befinden hat. (th)

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