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Klage eines Berufssoldaten gegen fristlose Entlassung aus der Bundeswehr erfolgreich

Datum: 08.07.2022

Kurzbeschreibung: 

 PM: 08.07.2022

(14 K 737/21) Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 7. Juli 2022 der Klage eines beim Kommando Spezialkräfte verwendeten Berufssoldaten der Bundeswehr gegen seine Entlassung aus dem Dienst stattgegeben.

Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte die Entlassung im Jahr 2020 mit der Begründung verfügt, der Kläger habe seine Ernennung zum Berufssoldaten in den 1990er Jahren durch arglistige Täuschung herbeigeführt, weil seine Mitgliedschaft in einer Jugendorganisation der NPD (Junge Nationalisten bzw. JN) im Bewerbungsverfahren verschwiegen worden sei. Die Kammer hat die Entlassungsverfügung und den Beschwerdebescheid aufgehoben. Die Mitgliedschaft des Klägers in der JN war den Vorgesetzten und der Personalverwaltung nach ihrer Einschätzung bereits frühzeitig bekannt gewesen, weshalb die Entlassung hierauf nicht gestützt werden konnte. Die schriftlichen Urteilsgründe werden in den nächsten Wochen abgefasst. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu befinden hat. (th)

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