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Pressemitteilungen | Datum |
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Baustopp für den Bau- und Recyclinghof der Gemeinde Beimerstetten | 22.06.2007 |
(Beschluss vom 30. Mai 2007 - 7 K 467/07) Der Bau- und Recyclinghof der Gemeinde Beimerstetten darf vorläufig nicht weitergebaut werden. Das Verwaltungsgericht gab einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes von Nachbarn gegen das Vorhaben statt und ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung an. | |
Das Verwaltungsgericht läßt eine öffentliche Versammlung der Jungen Nationaldemokraten beim Tübinger Hauptbahnhof am 21. Juli 2007 unter Auflagen zu | 20.07.2007 |
(Beschluss vom 18.Juli 2007 - 8 K 1013/07 -) Die geplante Versammlung der Jungen Nationaldemokraten, die Jugendorganisation der NPD, kann auf dem Vorplatz des Tübinger Hauptbahnhofs zwischen 11 Uhr und 16 Uhr stattfinden. In dieser Zeit kann auch auf einem Teil des Europaplatzes und der Europastraße marschiert werden. Die Benutzung von Trommeln und - soweit strafbar - von Fahnen und Transparenten sowie das Tragen von Uniformen wurde untersagt. Dies hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen in einem Eilverfahren entschieden. Insoweit war ein gegen ein Versammlungsverbot der Stadt Tübingen gerichteter Eilantrag der Jungen Nationaldemokraten erfolgreich. Gegen die Entscheidung kann beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschwerde erhoben werden. | |
Ehemals gemeinnütziger Verein darf nicht mehr sammeln | 25.05.2007 |
(Urteil vom 28.02.2007 - 1 K 1474/05) Ein Verein, dessen Zweck es nach seiner Satzung ist, notleidenden Kindern in aller Welt zu helfen und die Öffentlichkeit über die Hintergründe von Not und Ungerechtigkeit aufzuklären, darf keine Sammlungen mehr durchführen. Die gegen ein vom Regierungspräsidium Tübingen erlassenes Sammlungsverbot gerichtete Klage des Vereins blieb erfolglos. | |
Kein Anspruch der Gemeinde Achstetten auf Festsetzung eines Wasserschutzgebiets | 09.02.2007 |
(Urteil vom 15. Januar 2007 - 5 K 95/05) Die Gemeinde Achstetten im Landkreis Biberach ist mit ihrer Klage, das Land Baden-Württemberg zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zu verurteilen, beim Verwaltungsgericht gescheitert. | |
Klage abgewiesen: Grundschule in Hürbel kann geschlossen werden | 19.10.2007 |
(Urteil vom 10.10.2007 - 3 K 102/06) Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat ohne weitere mündliche Verhandlung im Rechtsstreit um die Schulschließung in Gutenzell-Hürbel die Klage dreier Gemeinderäte aus dem Ortsteil Hürbel abgewiesen. Die Feststellungsklage hatte zum Ziel, die beklagte Gemeinde Gutenzell-Hürbel, die aus der Vereinigungsvereinbarung der früher selbständigen Gemeinde Gutenzell und Hürbel von 1974 hervorging, zu verpflichten, weiterhin im Ortsteil Hürbel eine Grundschule zu unterhalten Die Gemeinde möchte entsprechend einem Gemeinderatsbeschluss die Grundschule im Ortsteil Hürbel wegen inzwischen sehr geringer Schülerzahlen aus betriebswirtschaftlichen Gründen schließen. | |
Oberbürgermeisterwahl der Stadt Albstadt vom 11.03.2007 ist gültig | 22.06.2007 |
(Urteil vom 19.06.2007 - 9 K 606/07) Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klage, mit die Klägerin erreichen wollte, die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Albstadt für ungültig zu erklären, abgewiesen. | |
Regierungspräsidium Tübingen verbietet gemeinnützigem Verein Altkleidersammlungen zu Recht | 05.02.2007 |
Mit Beschluss vom 22. 11. 2006 - 8 K 1615/06 - wies das Verwaltungsgericht den Antrag eines gemeinnützigen Vereins auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein vom Regierungspräsidium Tübingen für sofort vollziehbar erklärtes Verbot zur Durchführung von Altkleidersammlungen zurück. | |
Streit um den Bestand der Grundschule in Hürbel noch nicht beendet | 14.03.2007 |
(Urteil vom 10.10.2007 - 3 K 102/06) Vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen ging der Streit um den Erhalt der Grundschule im Ortsteil Hürbel der Gemeinde Gutenzell-Hürbel heute in eine neue Runde. Die beklagte Gemeinde möchte die Grundschule wegen geringer Schülerzahlen aus betriebswirtschaftlichen Gründen schließen. | |
Universität Ulm muss weitere Medizinstudenten zulassen | 27.12.2007 |
(Beschluss vom 09. November 2007 - NC 6 K 1426/07) Weil sie im laufenden Studienjahr nicht nur die bisher zugelassenen 318, sondern 326 Studierende der Humanmedizin ausbilden könne, ist die Universität Ulm vom Verwaltungsgericht durch einstweilige Anordnung zur vorläufigen Vergabe weiterer 8 Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazität verpflichtet worden. Im Eilverfahren, so die Kammer, könnten allerdings lediglich Teilstudienplätze beschränkt auf den Studienabschnitt bis zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zugesprochen werden. | |
Verwaltungsgericht bestätigt heimrechtliche Anordnungen der Stadt Ulm weitgehend | 06.03.2007 |
(Urteile vom 31.1. 2007 - 1 K 473/05 und 1 K 1957/05) In zwei Urteilen zum Heimrecht wurden aufsichtsrechtliche Anordnungen der Stadt Ulm weitgehend als rechtmäßig bestätigt. Der Betreiber eines Seniorenheims hatte Klage erhoben. In dem einen Verfahren gegen die Anordnung, mit der die Stadt eine Mindestanzahl von Fachkräften beim Pflegepersonal im Schichtbetrieb gewährleisten wollte (1 K 473/05), blieb die Klage weitgehend erfolglos. Aufgehoben wurde Anordnung der Stadt nur, soweit sie einen kurzen Zeitraum ab November 2006 betrifft, als die Belegzahl der Einrichtung auf unter 151 Bewohner gesunken war. Die weitere Klage gegen Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung (Zwangsgeldandrohung und -festsetzung) zur Durchsetzung der zuvor angeordneten Maßnahmen (1 K 1957/05) blieb gänzlich erfolglos. | |
Verwaltungsgericht stoppt die Besetzung eines Leitungspostens bei einer Polizeidirektion | 25.01.2007 |
(Beschluss vom 19.01.2007 - 3 K 1927/06 -) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dem Innenministerium vorläufig untersagt, den ausgeschriebenen Leitungsposten bei einer Polizeidirektion mit dem ausgewählten Bewerber oder mit einem anderen Bewerber als dem Antragsteller zu besetzen. Damit hat der Antrag eines Konkurrenten, der sich ebenfalls um den Führungsposten beworben hat, Erfolg. Mit dieser Entscheidung des Gerichts ist allerdings keineswegs die Verpflichtung verbunden, den konkurrierenden Antragsteller zum Leiter der Polizeidirektion zu ernennen. |