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Pressemitteilungen | Datum |
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Vorsitzender Richter Lutz Genrich im Ruhestand | 17.01.2008 |
Dass das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit seinen Entscheidungen Akzeptanz bei den Prozessbeteiligten findet, geht wesentlich auch auf das Wirken von Lutz Genrich zurück. Denn ihn kennzeichnen in besonderem Maß Unabhängigkeit, Besonnenheit und die Fähigkeit zum Ausgleich. Mit diesen für einen Richter unabdingbaren Eigenschaften hat er den Beteiligten immer zu vermitteln vermocht, dass sie mit ihrem Anliegen vor Gericht verstanden werden und mit einer gerechten Entscheidung rechnen können. Ende Dezember ist Lutz Genrich nun nach über 40-jähriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst und über 32-jährigem Wirken als Richter in den Ruhestand getreten. | |
Nachträglicher Freizeitausgleich für Feuerwehrmann | 15.02.2008 |
(Urteil vom 24.01.2008 - 6 K 847/07) Ein bei der Stadt Reutlingen beschäftigter Feuerwehrmann hat aufgrund europarechtlicher Vorgaben Anspruch auf rückwirkenden Freizeitausgleich für das Jahr 2005 in Höhe von rund 76 Stunden. Auf die Klage des Beamten verpflichtete das Verwaltungsgericht daher die Stadt zur Gewährung des Dienstausgleichs. Soweit rückwirkend auch für die Jahre 2002 bis 2004 Freizeitausgleich beansprucht wurde, blieb die Klage dagegen ohne Erfolg. | |
Pensionsanspruch eines verurteilten Bürgermeisters bleibt bestehen Verwaltungsgericht: Rücknahmebescheid wegen eines offensichtlichen Ermessensfehlers rechtswidrig | 05.03.2008 |
(Urteil vom 26.02.2008 - 3 K 1096/07) Die Klage eines Bürgermeisters gegen die Rücknahme eines sein Ruhegehalt festsetzenden Bescheides sowie gegen die Rückforderung bereits ausbezahlter Versorgungsbezüge hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hob die angefochtene Entscheidung des Versorgungsverbandes wegen eines evidenten Ermessensausfalls auf. Das hat zur Folge, dass der wegen Betrugs, Untreue und Vorteilsannahme zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilte Bürgermeister weiterhin einen Pensionsanspruch hat. | |
Erhöhter Steuersatz für Kampfhunde in Hundesteuersatzung nichtig | 15.05.2008 |
(Urt. vom 29. April 2008 - 7 K 755/07) Die Stadt Laichingen darf für das Halten eines sog. Kampfhundes nicht 600 Euro jährlich Hundesteuer erheben, sondern lediglich denselben Tarif wie für jeden anderen Hund in Höhe von 81 Euro. Die städtische Hundesteuersatzung ist, soweit sie für sog. Kampfhunde eine höhere Steuer vorsieht, rechtswidrig und nichtig. Der Gemeinderat hat Ende 2006 beim Beschluss der entsprechenden Regelungen wissenschaftliche Untersuchungen der Tierärztlichen Hochschule Hannover aus den Jahren 2002 bis 2005 unberücksichtigt gelassen, die dafür sprechen, dass die Prämisse einer - rassebedingt - erhöhten Gefährlichkeit nicht mehr zutrifft und nicht die Rassezugehörigkeit eines Hundes für seine Gefährlichkeit maßgebend ist, sondern seine Haltung und Ausbildung. Dies hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen auf die Klage einer Hundehalterin gegen einen Hundesteuerbescheid entschieden. | |
Vergnügungssteuerbescheide der Stadt Ehingen für Plüschtierautomaten rechtswidrig | 15.07.2008 |
(Urteil vom 25.06.2008 - 1 K 928/06) Auf die Klage einer Firma, die in Ehingen Krangreif-Spielautomaten betreibt, welche nach Geldeinwurf die Möglichkeit bieten, kleine Plüschtiere zu angeln, hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen mehrere gegen die Betreiberin erlassene Vergnügungssteuerbescheide aufgehoben. Das Gericht hält die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Ehingen für unwirksam, soweit diese für Geräte mit Warengewinnmöglichkeit monatlich die Erhebung einer Vergnügungssteuer in gleicher Höhe wie für Geldspielgeräte vorsieht. | |
Übertragung von Dienstherrenbefugnissen bei der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf dem Prüfstand | 06.08.2008 |
(Beschluss vom 26.06.2008 - 6 K 512/07) Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat nach der mündlichen Verhandlung am 26.06.2008 ein beamtenrechtliches Klageverfahren ausgesetzt und die verfassungsrechtlichen Fragen dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt. Hintergrund ist die vertragliche Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe an eine gemeinnützige GmbH in freier Trägerschaft ohne Beteiligung des Landes Baden-Württemberg zum 01.01.2007. Dies wurde u.a. durch eine Neufassung des Landesgesetzes über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie die Sozialarbeit im Justizvollzug möglich. Der Kläger, ein beamteter Bewährungshelfer, hält die Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe für rechtswidrig. Es sei unzulässig, Dienstherrenbefugnisse auf private Träger zu übertragen. Er verfolgt mit seiner Klage im Wesentlichen das Ziel festzustellen, dass die Ausübung von Dienstherrenbefugnissen durch den privaten Träger rechtswidrig ist. | |
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für islamisches Kulturzentrum erfolgreich | 09.09.2008 |
(Urteil vom 11. Juni 2008 - 1 K 275/07) Auf die Klage von Angrenzern, die auf ihren Grundstücken Gewerbebetriebe führen, hat das Verwaltungsgericht jetzt eine Baugenehmigung aufgehoben, mit der die Stadt Ulm die Nutzungsänderung eines bisher gewerblich genutzten Gebäudes auf einem Grundstück in einem Gewerbegebiet zu einem islamischen Kulturzentrum mit Moschee samt Kuppel und Minarett für ca. 430 Personen, mit einem Versammlungsraum für ca. 600 Personen, zwei Lokalen, Jugendräumen und Verkaufsflächen für Mitglieder zugelassen hatte. Daneben erstreckte sich die Baugenehmigung noch auf zwei Großraumbüros in dem Gebäude. Für das ganze Vorhaben waren 118 Pkw-Stellplätze ausgewiesen. | |
Behörde muss Schweinezuchtgroßbetrieb in Laupheim genehmigen | 26.11.2008 |
(Urteil vom 08. Oktober 2008 - 6 K 1658/08)Das klagende Unternehmen betreibt im Außenbereich der Stadt Laupheim eine Anlage zur Haltung von 420 "Produktivsauen". Es beabsichtigt deren Erweiterung auf 2.544 "Produktivsauenplätze", 10 Eberplätze und 500 Jungsauenplätze. Zur Genehmigungen dieser Betriebserweiterung ist das Land Baden-Württemberg jetzt gerichtlich verpflichtet worden. | |
Maisanbauverbot zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers rechtmäßig | 28.11.2008 |
(Urteil vom 23.10.2008 - 2 K 1902/07 -)Die Klagen einiger Landwirte aus dem Bodenseekreis sind vom Verwaltungsgericht Sigmaringen abgewiesen worden. Sie hatten sich gegen eine Anordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom Herbst 2007 gewandt, mit der ein Maisanbauverbot für die Jahre 2008 und 2009 im Bereich Überlingen-Lippertsreute zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers verfügt wurde. Ferner darf nach der Anordnung in einer Sicherheitszone Mais auf Flächen, die 2007 mit Mais bepflanzt waren, frühestens im Jahr 2009 wieder angebaut werden. Der aus Nordamerika stammende Maiswurzelbohrer, dessen Larven die Maiswurzeln fressen, wurde Anfang der 1990er Jahre erstmals in Europa festgestellt. Seit Sommer 2007 tritt er auch in Baden-Württemberg auf. Die Kläger waren der Auffassung, für das Anbauverbot in den Jahren 2008 und 2009 bestehe keine Gefahr im Verzug, weshalb das Regierungspräsidium nicht anstelle des sonst zuständigen Bundesministeriums habe tätig werden dürfen. Auch habe sich das Regierungspräsidium nicht ausreichend mit Alternativen zum Schutz vor dem Schädlingsbefall befasst. Die Kläger hatten mit ihren Klagen keinen Erfolg. | |
Studentenwerk muss Mitgliedern des Verwaltungsrats Einsicht in seine Unterlagen gewähren | 28.11.2008 |
(Beschluss vom 24.11.2008 - 8 K 2997/08 -) Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim ist verpflichtet, den Mitgliedern des Verwaltungsrats Einsicht in Unterlagen zu gewähren. Dies hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen in einem Eilverfahren festgestellt. Damit hat ein studentisches Mitglied des Verwaltungsrats des Studentenwerks Recht bekommen. |