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Urteil im Verfahren 4 K 3428/21 (Verbot von Transporten nicht-abgesetzter Kälber)

Datum: 09.12.2022

Kurzbeschreibung: 

Die Klagen zweier Tierschutzorganisationen gegen das Land Baden-Württemberg, mit denen der Erlass einer sogenannten Verbotsverfügung begehrt wurde, wurden abgewiesen. Die Berufung wurde zugelassen. 

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts verhandelte am 08.12.2022 über die Zulässigkeit der erhobenen Klagen.  

Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor und werden in den nächsten Wochen erwartet.

Die Beteiligten haben nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe einen Monat Zeit, die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung zum Verwaltungs-gerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einzulegen. (was)

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