Urteile in den Verfahren 2 K 3303/24, 2 K 3304/24, 2 K 3306/24, 2 K 3307/24, 2 K 60/25 und 2 K 349/25 betreffend den Planfeststellungbeschluss zur Uferrenaturierung Kressbronn
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat die Klagen betreffend den Planfeststellungsbeschluss zur Uferrenaturierung Kressbronn abgewiesen.
Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Rechtsmittelfristen beginnen erst mit Zustellung der vollständigen Entscheidung an die Beteiligten zu laufen. (Was)