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Hochschulzulassungsrecht (NC-Verfahren)

Eine Fachkammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen bearbeitet auf Erlangung eines Studienplatzes gerichtete Verwaltungsstreitverfahren. Bewerber und Bewerberinnen um einen Studienplatz, die von der Stiftung für Hochschulzulassung oder der Hochschule selbst abgelehnt worden sind, machen in erheblichem Umfang von der Möglichkeit Gebrauch, sich einen sog. „außerkapazitären“ Studienplatz "einzuklagen" (bzw. einen entsprechenden Eilantrag zu stellen, um eine vorläufige Zulassung zum Studium zu erhalten). Die in der Regel durch eine Rechtsverordnung des Wissenschaftsministeriums festgesetzten Höchstzahlen („numerus clausus“) werden im gerichtlichen Verfahren daraufhin überprüft, ob die jeweilige Hochschule ihre Aufnahmekapazität voll ausgeschöpft hat oder ob noch Studienplätze offen sind. Diese werden dann gegebenenfalls unter den an den gerichtlichen Verfahren Beteiligten verteilt.

In der Vergangenheit kam es für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin sowie Psychologie vielfach im Eilverfahren zu gerichtlich vermittelten Vergleichen zwischen den Antragstellern und Antragstellerinnen und den jeweiligen Universitäten. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts ist dabei bemüht, die gerichtlichen Eilverfahren in engem zeitlichem Zusammenhang zum Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters (für das Wintersemester ca. Mitte Oktober, für das Sommersemester ca. Mitte April) abzuschließen. Vor diesem Hintergrund wird darauf hingewiesen, dass Eilanträge entsprechend frühzeitig eingereicht werden sollten bzw. dass bei spätem Rechtsschutzersuchen Studienplätze unter Umständen bereits kapazitätsdeckend vergeben sein könnten.

Der Berechnung der festgesetzten Aufnahmekapazität liegen sog. Kapazitätsberichte der Hochschulen zugrunde, die im Einzelnen die Rechenschritte zur Ermittlung der Aufnahmekapazität enthalten. Im Einverständnis mit den Hochschulen stellt das Verwaltungsgericht hier die Kapazitätsberichte ausgewählter Studiengänge und z.T. weitere Unterlagen zur Erläuterung der Kapazitätsberechnung zur Einsicht zur Verfügung. Diese Verfahrensweise erspart dem Gericht vielfach die kosten- und arbeitsaufwändige Versendung dieser Unterlagen an beteiligte Rechtsanwälte und/oder Studienbewerber und -bewerberinnen. Ebenso finden Sie nachfolgend für die einzelnen Studienjahre weitere Kontaktinformationen für verfahrensübergreifende Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr.  

Studienjahr 2025 / 2026

Studienjahr 2024 / 2025

Studienjahr 2023 / 2024

Studienjahr 2022 / 2023

Studienjahr 2021 / 2022