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Ortsumgehung Esenhausen: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss bleibt erfolglos
Datum: 24.07.2012
Kurzbeschreibung: (Urteil vom 12.07.2012 - 4 K 244/11 -) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage von betroffenen Grundstückseigentümern gegen den geplanten Ausbau und die Verlegung der L 288 auf die vorhandene Trasse der Danketsweiler Straße bei Esenhausen abgewiesen. Betroffen ist die Verbindung zwischen Ostrach und Ravensburg. Die bisherige unübersichtliche Ortsdurchfahrt in Esenhausen ist kurvenreich, steil und nur etwa 5 m breit. Die neue Umgehungsstraße soll auf 6,5 m verbreitert werden und zu einer Entlastung der Ortsdurchfahrt um ca. 54 % führen. Die Kläger fordern eine Westumfahrung von Esenhausen.
Das Gericht kommt im nun vorliegenden Urteil zu dem Ergebnis, dass für den Ausbau und die Verlegung der L 288 bei Esenhausen entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss vom 24.11.2010 die erforderliche Planrechtfertigung gegeben sei. Die L 288 könne im gegenwärtigen Ausbauzustand ihre Aufgabe als Landesstraße im Bereich von Esenhausen nicht erfüllen. Die Breite der Straße sei bei dem vorhandenen Verkehrsaufkommen einschließlich des Lkw-Verkehrs zu gering. Insbesondere beim Begegnungsverkehr stelle die Ortsdurchfahrt eine ständige Gefahrenquelle dar. Da die Beseitigung der Gefahrenstelle in der Ortsdurchfahrt durch die Verlegung der Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erforderlich sei, komme es nicht entscheidend darauf an, ob die L 288 entsprechend der Auffassung der Kläger ihre Verkehrsbedeutung durch andere Verkehrsachsen verloren habe. Die Auffassung der Kläger treffe im Übrigen nicht zu, was Verkehrszählungen seit 1995 ergeben hätten. Die Schwankungsbreite über die Jahre sei geringer als 10 %. Plausible Verkehrsuntersuchungen für diesen Straßenabschnitt zeigten auch, dass die Verkehrsbelastung im Prognosezeitraum bis 2025 aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der Region zunehmen werde. (Mo)