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Herzlich willkommen beim Verwaltungsgericht Sigmaringen
Hauptgebäude - Karlstraße 13 Nebengebäude - Karlstraße 9
Die Erhebung einer Klage oder die
Stellung eines Antrags mit normaler E-Mail ist nicht möglich.
Näheres finden Sie unter elektronischer
Rechtsverkehr.
Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat parallel zu den Lockerungen in der Corona-Verordnung des Landes
Baden-Württemberg den öffentlichen Dienstbetrieb in weitergehender Form wiederaufgenommen. Zur Reduzierung der
Gesundheitsgefahren aufgrund der gegenwärtigen Verbreitung des Corona-Virus gelten allerdings besondere Regelungen.
In der Hausanordnung des Präsidenten vom 07. Dezember 2020 ist u.a. ein Betretungsverbot für an dem Corona-Virus erkrankte bzw.
symptomatische Personen, ein Mindestabstand und ein Schutzmaskengebot geregelt. Beachten Sie dabei bitte, dass Sie die Maske oder sonstige
Bedeckung selbst mitbringen müssen. Die Hausanordnungen finden Sie hier: Hausanordnung
des Verwaltungsgerichts Sigmaringen
Um das Corona-Virus so erfolgreich wie möglich einzudämmen, ist neben dem in der Hausanordnung geregelten eingeschränkten
Zugang zu dem Gerichtsgebäude auch der Zugang zu mündlichen Verhandlungen für die Öffentlichkeit derzeit wegen des
Abstandsgebots leider nur eingeschränkt und begrenzt möglich.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen einer sitzungspolizeilichen Anordnung auch abweichende Regelungen getroffen werden können.
Generell dürfen wir Sie darum bitten, den Gerichtsbesuch auf das Notwendigste zu beschränken und außerhalb von
mündlichen Verhandlungen nur nach vorheriger Absprache bei Gericht zu erscheinen (siehe hierzu auch die Anordnung des Präsidenten
vom 07. Dezember 2020). Bitte wenden Sie sich zunächst telefonisch oder per Mail an das Gericht (07571/1821-300 bzw. poststelle@vgsigmaringen.justiz.bwl.de).
Die Rechtsantragsstelle, die Bibliothek des Verwaltungsgerichts sowie die Geschäftsstellen der Gerichte dürfen nur nach
vorheriger telefonischer Terminvereinbarung aufgesucht werden.
Verfahrensbeteiligte werden gebeten, die Anzahl der Teilnehmenden pro Prozessbeteiligtem auf das notwendige Maß zu reduzieren, sich
nur so kurz wie möglich im Gerichtsgebäude aufzuhalten, pünktlich, aber nicht vorzeitig zur Verhandlung zu erscheinen und
das Gerichtsgebäude unmittelbar danach zu verlassen – Vor- oder Nachbesprechungen im Gerichtsgebäude sind derzeit leider
nicht gestattet –, bei etwaigen Wartezeiten zwischen mehreren Terminen auf den Aufenthalt im Gerichtsgebäude zu verzichten, die
allgemein empfohlenen Regeln beim Husten und Niesen (https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/hygiene-beim-husten-und-niesen.html) zu
beachten.
Die Hygienemaßnahmen im öffentlichen Bereich werden an die aktuelle Situation angepasst. Insbesondere werden alle
Oberflächen im öffentlichen Bereich sowie in den Sitzungssälen regelmäßig desinfiziert bzw. gereinigt und in den
Eingangsbereichen der Gerichtsgebäude Desinfektionsspender aufgestellt.
Wir bitten Sie um Verständnis für diese für den Gesundheitsschutz notwendigen Maßnahmen.
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