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Eilverfahren gegen die vorzeitige Zulassung des Beginns der teilweisen Errichtung einer Biogasanlage bleibt erfolglos
Datum: 23.09.2010
Kurzbeschreibung: (Beschluss vom 15.09.2010 - 3 K 1749/10 -) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Eilanträge von sieben Antragstellern gegen die für sofort vollziehbar erklärte Zulassung des vorzeitigen Baubeginns einer Biogasanlage abgelehnt. Den Anträgen sei kein Rechtsschutzbedürfnis mehr zu entnehmen. Daneben spreche auch eine Interessenabwägung für den sofortigen vorzeitigen Baubeginn.
Das Gericht führt aus, da inzwischen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betreib der Biogasanlage erteilt worden sei, fehle es am Rechtsschutzbedürfnis der Antragteller. Denn mit der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sei die auf der Grundlage von § 8 a Bundesimmissionsschutzgesetz erfolgte Zulassung des vorzeitigen Beginns, der hier nur allein verfahrensgegenständlich sei, gegenstandslos, wenn wie im vorliegenden Fall die zugelassenen vorzeitigen Arbeiten noch nicht erledigt seien. Grundlage der weiteren Arbeiten sei nunmehr die inzwischen vorliegende Genehmigung.
Die Zulassung des vorzeitigen Beginns entfalte überdies keine Bindungswirkung für die Entscheidung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, sondern sei vielmehr nur vorläufiger Natur und keine Regelung gegenüber Dritten. Dritte könnten auch gegen eine Entscheidung nach § 8 a Bundesimmissionsschutzgesetz allenfalls geltend machen, durch die zugelassenen vorzeitigen Errichtungsmaßnahmen selbst in ihren Rechten verletzt zu sein. Daher könnten die Antragsteller mit ihren Rügen betreffend die Standortauswahl für die Anlage, wasser- und naturschutzrechtliche Aspekte, Fehler im Bebauungsplan und befürchtete Beeinträchtigungen durch den späteren Betrieb im vorliegenden Verfahren nicht durchdringen. (Mo)