Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Verwaltungsgericht: OB-Wahl in Rottenburg bestätigt
Datum: 06.03.2009
Kurzbeschreibung: (Urteil vom 05.03.2009, Aktenzeichen 2 K 1271/08) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage gegen die Gültigkeit der OB-Wahl in Rottenburg abgewiesen.
Der Kläger aus Rottenburg hatte u. a. eingewandt, der am 06.04.2008 gewählte OB-Kandidat habe im Wahlkampf über seine berufliche Qualifikation getäuscht. Er habe sich zu Unrecht als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht bezeichnet. Sein Einspruch gegen die Wahl war vom Regierungspräsidium Tübingen zurückgewiesen worden. Daraufhin hat er Klage beim Verwaltungsgericht erhoben.
Das vollständige, schriftlich begründete Urteil liegt erst zu einem späteren Zeitpunkt vor. (Mo)