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Vorläufiger Baustopp für Erweiterungsbau der IHK Reutlingen
Datum: 18.05.2009
Kurzbeschreibung: (Beschluss vom 8. Mai 2009 - 1 K 869/09 ) Auf den Antrag von Nachbarn hin hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren die Vollziehbarkeit der Baugenehmigung für den Erweiterungsbau der IHK Reutlingen ausgesetzt. Dies hat zur Folge, dass die Bauarbeiten vorläufig, d.h. bis zu einer abschließenden Entscheidung in dem anhängigen Klageverfahren, nicht mehr weitergeführt werden können.
Maßgebend für die Entscheidung des Gerichts war die Frage, ob die Ortsbausatzung der Stadt Reutlingen vom 07.03.1957 mit Änderung vom 17.03.1964, die für das Baugrundstück ein Wohngebiet festsetzt, wirksam ist. Bei einem wirksam festgesetzten Wohngebiet könnten sich die Nachbarn, so die Kammer, auf die Wahrung dieses Gebietscharakters berufen mit der Folge, dass sie durch den Erweiterungsbau in ihren Nachbarrechten verletzt wären. In einem nach der Ortsbausatzung festgesetzten Wohngebiet wäre die Errichtung von Verwaltungsgebäuden entweder gar nicht oder allenfalls ausnahmsweise zulässig. Aufgrund der Dimension des Vorhabens könnte es jedoch auch nicht ausnahmsweise zugelassen werden. Die Stadt Reutlingen hat sich demgegenüber darauf berufen, ihre Ortsbausatzung sei in dem fraglichen Bereich funktionslos geworden und daher nicht mehr beachtlich. In diesem Fall schiede bei der Verwirklichung des Vorhabens eine Verletzung von Nachbarrechten aus. Da die Frage der Wirksamkeit der Ortsbausatzung nur nach Einnahme eines Augenscheins im Klagenverfahren geklärt werden kann, bis dahin aber der Eintritt vollendeter Tatsachen vermieden werden soll, hat das Gericht die Vollziehbarkeit der Baugenehmigung vorläufig ausgesetzt.(Bi.)