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Denkmalschutz verhindert Windkrafträder auf dem Venusberg/Scharben bei Unteressendorf

Datum: 23.12.2009

Kurzbeschreibung: (Urteil vom 15.10.2009 - 6 K 3202/08) Auf dem Hochgelände des Venusberg/Scharben in der Gemeinde Hochdorf im Landkreis Biberach dürfen aus denkmalschutzrechtlichen Gründen keine Windenergieanlagen errichtet werden. Der vorgesehene Standort liegt in der Umgebung der Pfarrkirche St. Martin in Unteressendorf, einem in der Liste der Kulturdenkmale in Baden- Württemberg verzeichneten Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung. Dessen Erscheinungsbild würden die Windkrafträder nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat daher die Klage auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau der beiden Windkrafträder, die auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit voraussetzt, abgewiesen.

In den Urteilsgründen wird ausgeführt, die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 Satz 3 Denkmalschutzgesetz lägen wegen der nicht unerheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Denkmals nicht vor. Die geplanten Windenergieanlagen würden u.a. mit ihrer Tageskennzeichnung aus orangenen oder roten Farbfeldern an den Rotorblattspitzen oder einer weiß blitzenden Befeuerung einen deutlich wahrnehmbaren Kontrast zu dem Erscheinungsbild und der Wirkung der oberschwäbischen Barockkirche darstellen. Aufgrund ihrer solitären Lage auf einem Bergrücken in Verbindung mit der beträchtlichen Höhe von 142 m würden die - in Kontrast zur natürlichen Umgebung stehenden - Anlagen in weitem Umkreis Blicke auf sich ziehen. Damit ginge die dominierende und prägende Wirkung der Kirche für das Tal verloren. Bereits im Januar 2004 hatte die klagende GmbH zunächst die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von jeweils 100 m und einem Rotorradius von 41 m auf dem Venusberg/Scharben beantragt. Die Windkraftanlagen sollten in ca. 320 m Entfernung voneinander errichtet werden. Die Baugrundstücke werden bislang landwirtschaftlich genutzt. Die Orte Unteressendorf und Oberessendorf liegen jeweils ca. 1,5 km entfernt. Noch im Jahr 2004 lehnte das Landratsamt Biberach die beantragte Baugenehmigung aus denkmalschutz- und naturschutzrechtlichen Gründen ab. Den darauf erhobenen Widerspruch der Klägerin wies das Regierungspräsidium Tübingen schließlich Ende Oktober 2008 zurück, nachdem es zuvor klargestellt hatte, dass seit dem 01.07.2005 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig seien. Eine positive Entscheidung war vom Regierungspräsidium zweimal für die Dauer von 12 Monaten, zuletzt bis Ende 2006, untersagt worden. (Bi.)

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