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Studentenwerk muss Mitgliedern des Verwaltungsrats Einsicht in seine Unterlagen gewähren
Datum: 28.11.2008
Kurzbeschreibung: (Beschluss vom 24.11.2008 - 8 K 2997/08 -) Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim ist verpflichtet, den Mitgliedern des Verwaltungsrats Einsicht in Unterlagen zu gewähren. Dies hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen in einem Eilverfahren festgestellt. Damit hat ein studentisches Mitglied des Verwaltungsrats des Studentenwerks Recht bekommen.
In dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ging es um die Vorbereitung einer Sitzung des Verwaltungsrats. Dazu wollte der Antragsteller u.a. Einsichtnahme in den Arbeitsvertrag des Geschäftsführers bekommen. Weiter ging es um Dokumente zu einem geplanten, aber nie gebauten Wohnheim in Hohenheim und um Bewerbungen auf Stellenausschreibungen des Studentenwerks. Auch die Einsicht in die Personalentwicklung des Studentenwerks sowie in eine zahlenmäßige Darstellung der Einstellungen, Kündigungen und Entlassungen wurde mit Erfolg verlangt.
Das Verwaltungsgericht betonte in seiner Begründung, dass die Verwaltungsratsmitglieder gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten hätten. Der Verwaltungsrat als Kontrollorgan überwache auch die Geschäftsführung und entscheide über seine Entlastung. Um diese Kontrollfunktion wahrnehmen zu können, müsse ein Verwaltungsratsmitglied bestimmte Unterlagen einsehen können, so das Gericht. (Mo)