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Streit um den Bestand der Grundschule in Hürbel noch nicht beendet
Datum: 14.03.2007
Kurzbeschreibung: (Urteil vom 10.10.2007 - 3 K 102/06) Vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen ging der Streit um den Erhalt der Grundschule im Ortsteil Hürbel der Gemeinde Gutenzell-Hürbel heute in eine neue Runde. Die beklagte Gemeinde möchte die Grundschule wegen geringer Schülerzahlen aus betriebswirtschaftlichen Gründen schließen.
Als Klägerin tritt die ehemalige Gemeinde Hürbel auf, die durch den vertraglich 1974 besiegelten Zusammenschluss mit der ehemaligen Gemeinde Gutenzell in der neu geschaffenen Gemeinde Gutenzell-Hürbel aufgegangen ist. Sie erstrebt die gerichtliche Feststellung, dass die beklagte Gemeinde Gutenzell-Hürbel verpflichtet ist, nach dem Vertrag über den Zusammenschluss der (ehemaligen) Gemeinden eine Grundschule in Hürbel zu erhalten. Das Verfahren wurde nach eingehender Erörterung heute vorerst zum Ruhen gebracht, damit die Klägerin Gelegenheit hat, einen Vergleichsvorschlag der Beklagten zu überdenken. Danach soll entweder das Schulgebäude einem Verbund von Hürbeler Vereinen unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung stehen und der Umbau finanziell unterstützt werden oder ein noch zu bestimmendes Projekt im Ortsteil Hürbel finanziert werden.
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat in der mündlichen Verhandlung anklingen lassen, dass fraglich sei, ob die Klägerin noch handeln - und damit auch eine Klage führen - könne, zumal von ihr keinerlei Organe wie der Bürgermeister oder der Gemeinderat noch vorhanden seien. Die Rechte der ehemaligen Gemeinden nehme wohl der neue Gemeinderat wahr. Dazu gehörten auch die Rechte aus dem genannten Vertrag. Die einschränkende Vertragsklausel, dass die Grundschule erhalten bleiben solle, solange das gesetzlich möglich sei, führe aber wohl zur Beachtlichkeit des in der gemeindlichen Haushaltswirtschaft verankerten Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. (Mo)