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Dr. Franz-Christian Mattes Vizepräsident des Staatsgerichtshofs
Datum: 19.09.2006
Kurzbeschreibung: Aufgrund eines gemeinsamen Wahlvorschlags der Fraktionen von CDU und SPD wurde Dr. Franz-Christian Mattes, Präsident des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, Ende Juli im Landtag in Stuttgart als berufsrichterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg gewählt und anschließend vereidigt. Bereits im Jahr 2003 hatte ihn der Landtag mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit als stellvertretendes berufsrichterliches Mitglied an den Staatsgerichtshof berufen.
Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg hat ein Verfassungsgericht mit der Bezeichnung Staatsgerichtshof als Gericht und Verfassungsorgan eingerichtet. Der Staatsgerichtshof besteht aus neun Richterinnen und Richtern, davon drei Berufsrichtern, drei Richtern mit allgemeiner Befähigung zum Richteramt und drei Richtern, bei denen diese Voraussetzung nicht vorliegt. Der Landtag wählt die Richter, die in einem gerichtsförmlichen Verfahren Entscheidungen auf der Ebene der Staatsleitung treffen, um sicherzustellen, dass die anderen Staatsorgane die Landesverfassung beachten. Der Staatsgerichtshof ist ein selbständiges und unabhängiges Verfassungsorgan, das gleichberechtigt neben Landtag und Landesregierung steht. Seine Entscheidungen, die zum Teil Gesetzeskraft haben, binden die anderen Verfassungsorgane sowie alle Gerichte und Behörden des Landes. Verfassungsbeschwerden zum Staatsgerichtshof sieht die Landesverfassung nicht vor.
Dr. Mattes steht seit 1998 an der Spitze des Verwaltungsgerichts Sigmaringen. Hier hat er 1977 seine berufliche Laufbahn begonnen. Nach Stationen beim hiesigen Landratsamt als Dezernent und als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsgericht gehörte er mehrere Jahre dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim als oberstem Verwaltungsgericht des Landes als Richter an. Vor der Übernahme des Präsidentenamts beim Verwaltungsgericht Sigmaringen war er Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Freiburg. Mit der Wahl zum ständigen Vertreter des Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Baden-Württemberg wurde er nun in das zweithöchste Richteramt, das das Land zu vergeben hat, berufen. (Bi)