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Erneut höhere Kapazität in Humanmedizin an der Universität Ulm festgestellt
Datum: 04.12.2006
Kurzbeschreibung: (Beschlüsse vom 03.11.2006 - NC 6 K 216/06 u.a. ) Die Universität Ulm muss im Wintersemester 2006/2007 weitere 28 Studienplätze in Medizin vergeben. Mit Beschlüssen vom 03.11.2006 - NC 6 K 216/06 u.a. - hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Universität Ulm durch einstweilige Anordnung verpflichtet, im ersten Fachsemester des Studiengangs Humanmedizin vorläufig 10 weitere Vollstudienplätze und 18 weitere Teilstudienplätze (letztere beschränkt auf den ersten Studienabschnitt bis zum Physikum) zu vergeben.
(NC 6 K 216/06) Nach Auffassung des Gerichts lässt die Kapazität der Universität die Aufnahme weiterer Studierender über die festgesetzte Studienanfängerzahl von 300 Studierenden hinaus zu. Dies im wesentlichen deshalb, weil zum einen auf zwei Juniorprofessoren seit ihrer positiven Evaluierung vor Beginn des Wintersemesters eine höhere Lehrverpflichtung zukommt, die in der zeitlich vorher erstellten Kapazitätsberechnung der Universität nicht berücksichtigt wurde. Zum anderen, weil das Gericht zum wiederholten Mal die Geltendmachung eines Lehrbedarfs der neu eingerichteten Bachelor-/Masterstudiengänge Molekulare Medizin und Biochemie zu Lasten des Studiengangs Humanmedizin nicht akzeptiert. Zum Teil beruht dies darauf, dass die Universität auf Lehrveranstaltungen abgestellt hatte, die tatsächlich nicht von Lehrpersonal aus der für die Ausbildung der Studienanfänger in Humanmedizin zuständigen Lehreinheit abgehalten werden. Darüber hinaus beanstandet das Gericht formelle Mängel bei der Berechnung und - weiterhin - das Fehlen einer hinreichenden Abwägung mit den Belangen der Studienbewerberinnen und Studienbewerber, da die Universität die kapazitätsrechtlichen Folgen der Neueinführung der Studiengänge nicht ausreichend ermittelt und bedacht habe.
Allerdings sind nur 10 der zusätzlich zu vergebenden Studienplätze Vollstudienplätze, weil es aufgrund eines sog. ausstattungsbezogenen Engpasses im 5. Fachsemester, wenn die Studierenden Unterweisung am Krankenbett erhalten, an genügend geeigneten Patienten zu Demonstrationszwecken fehlt. Den übrigen 18 vorläufig zugelassenen Studierenden kann ein Weiterstudium an der Universität Ulm nach dem Physikum derzeit nicht mit hinreichender Sicherheit garantiert werden. (Bi)