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Schützenfest in Biberach: Videoüberwachung von Verwaltungsgericht untersagt

Datum: 05.07.2004

Kurzbeschreibung: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens dem Land (Polizeidirektion Biberach) und der Stadt Biberach als Ortspolizeibehörde aufgegeben, die beabsichtigte Videoüberwachung des Schützenfests zu unterlassen.

Geplant war die Videoüberwachung in Biberach am Samstag, 3. Juli, und am Donnerstag, 8. Juli, jeweils von 22 Uhr bis 5 Uhr in der Consulentengasse und auf den Festgelände auf dem Gigelberg.

Das Gericht vertritt in seinem Beschluss (Aktenzeichen 3 K 1344/04) die Auffassung, es fehle für eine derartige Maßnahme die rechtliche Grundlage. An eine Videoüberwachung sei nur zu denken, wenn eine konkrete Gefahrenlage vorhanden sei. Daran fehle es im vorliegenden Fall.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingelegt werden.      (Mo)

 

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