Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Universität Ulm zur Aufnahme von 74 weiteren Medizinstudenten verpflichtet
Datum: 02.02.2004
Kurzbeschreibung: (Beschluss vom 27.1.2004 - NC 6 K 371/03 -) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat 74 zusätzliche Anfängerstudienplätze im laufenden Wintersemester im Studiengang Humanmedizin an der Universität Ulm berechnet und in einem Losverfahren unter 238 Studienbewerbern mit einem zulässigen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verteilt.
Die zunächst leer ausgegangenen Bewerber stehen auf einer Nachrückliste. Da das Semester schon weit fortgeschritten ist, werden die Studenten und Studentinnen voraussichtlich erst im kommenden Sommersemester bzw. erst im darauffolgenden Wintersemester von ihrer Zulassung sinnvoll Gebrauch machen können; das bringt für die Studienbewerber wie auch für die Universität einige Umständlichkeiten mit sich.
Die zusätzlichen Studienplätze sind letztlich in einer Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum Wintersemester begründet. Da diese erst in der Praxis umgesetzt werden musste, war eine frühere Entscheidung des Gerichts nicht möglich. Neu eingeführt wurden Seminare mit klinischem Bezug für die Anfangssemester, die eine praxisnahe Ausbildung garantieren sollen. An der Universität Ulm werden die Seminare, wie sich bei einer Erörterungsverhandlung der Kammer mit Beteiligung u.a. von Mitgliedern des Lehrpersonals herausstellte, wesentlich von Tutoren, d.h. von Studenten in höheren Semestern abgehalten, wobei jeweils vier Seminare mit je zwanzig Teilnehmern parallel laufen. Auf dieser Grundlage berechnete das Gericht den Lehraufwand von Professoren, wissenschaftlichen Angestellten und Assistenten pro Seminar geringer als von der Universität angegeben. Dies hatte nach den für die Kapazitätsberechnung gültigen Formeln zur Folge, dass mehr Studenten zugelassen werden konnten. Die Universität hat Gelegenheit, Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen. (Bi)