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Änderung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung für den Verkehrslandeplatzes Birkenhard ist rechtmäßig
Datum: 30.11.2001
Kurzbeschreibung: (Urteil vom 08. November 2001 - 3 K 979/99 -) Auf dem Verkehrslandeplatz Birkenhard bei Biberach sind Starts und Landungen zwischen 7 Uhr und 22 Uhr generell zulässig.
Das gilt zukünftig auch für kleinere Strahlflugzeuge mit einer Abflugmasse bis zu 5.700 kg, sofern sie über ein Lärmzeugnis verfügen. Dies hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen entschieden und damit die Klage eines Anwohners gegen die luftverkehrsrechtliche Genehmigung des Regierungspräsidiums Tübingen abgewiesen.
Hintergrund des Rechtsstreits war das Bestreben des am Verfahren beteiligten Betreibers des Verkehrslandeplatzes, die Flugsicherheit und die Lärmsituation zu verbessern sowie die Nutzungsmöglichkeiten für Geschäftsreiseflugzeuge zu erweitern. Der Kläger war hingegen der Ansicht, im eingeholten Lärmgutachten werde nur der relativ lärmarme Business-Jet vom Typ Cessna Citation 525 berücksichtigt. Auch werde davon ausgegangen, dass die Flugzeuge unmittelbar nach dem Start eine östliche Route einschlagen würden. Das sei unrealistisch.
Das Gericht kommt in seinem Urteil zu dem Ergebnis, die Genehmigungsbehörde habe bei der Abwägung der Belange, die beim Kläger zu einer Rechtsbeeinträchtigung führen könnten, keinen Fehler gemacht und eine gerechte Abwägung vorgenommen. Die Änderungen hätten nur in den Wintermonaten eine praktische Auswirkung, als nun unabhängig von der Nachtzeit von 7 Uhr bis 20 Uhr gestartet bzw. bis 22 Uhr gelandet werden dürfe. Bei der Prognose der zu erwartenden Lärmwerte müsse nicht zwingend von einer maximalen Auslastung des Flugplatzes ausgegangen werden, sondern von einer realistischen. Schließlich sei auch die vom Regierungspräsidium vorgenommene Richtungsverteilung der Starts und Landungen nicht zu beanstanden.(Mo)