Ein seit mehr als zehn Jahren geführter Rechtsstreit um die Baugenehmigung eines Wettbüros in Mössingen konnte am vergangenen Mittwoch vor der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen durch einen Vergleich der Beteiligten beendet werden (Az. 8 K 693/23).
Die Klägerin, ein Tochterunternehmen des Sportwettenanbieters Tipico, begehrte die Erteilung einer Baugenehmigung für die Umnutzung eines Ladenlokals zu einem Wettbüro. Den entsprechenden Bauantrag stellte sie bereits im Jahr 2014. Die Stadt lehnte den Antrag mehrfach ab. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Jahr 2021 entschieden hatte, dass das Vorhaben in einem faktischen Mischgebiet zwar nicht allgemein, aber möglicherweise im Wege einer Ausnahme zulässig sein könne, lehnte die Stadt den Antrag erneut unter Hinweis auf den Schutz der Wohnnutzung und befürchtete städtebauliche Auswirkungen ab.
In der mündlichen Verhandlung schlossen die Beteiligten nun einen Vergleich. Danach ist die beklagte Stadt bereit, die beantragte Baugenehmigung mit verschiedenen Auflagen zu erteilen. Diese betreffen insbesondere die Beschränkung der Öffnungszeiten auf täglich 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr, den Verzicht auf Sitzgelegenheiten, Speisen- und Getränkeausgabe sowie die Begrenzung der Zahl der Wettterminals und den Ausschluss von Bildübertragungen. Zudem verständigten sich die Beteiligten auf eine Lösung hinsichtlich der erforderlichen Stellplätze. Die Klägerin nahm im Gegenzug einen weiteren Bauantrag zurück und verzichtete auf etwaige Schadensersatzansprüche wegen einer verzögerten Genehmigungserteilung.
Der Rechtsstreit ist damit nach mehr als zehn Jahren beendet (Lec).