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Regelungen zum Termin am 22.01.2020 betreffend die erstrebte Restituierung der „Zeppelin-Stiftung“

Datum: 11.12.2019

Kurzbeschreibung: 

(6 K 300/17) In dem zur mündlichen Verhandlung vorgesehenen Klageverfahren verlangt die Klägerseite die Wiederherstellung der „Zeppelin-Stiftung“ als rechtlich selbständige Stiftung. Diese Stiftung, zu deren Vermögen damals im wesentlichen Unternehmensbeteiligungen gehörten, war 1947 durch Rechtsanordnung des vormaligen Direktoriums des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns aufgehoben worden. Das Stiftungsvermögen fiel dabei an die Stadt Friedrichshafen, die im vorliegenden Verfahren beigeladen ist. Das beklagte Land wird durch das Regierungspräsidium Tübingen vertreten. Die Kläger halten die Aufhebungsanordnung für nichtig und die alte Stiftung daher für rechtlich fortbestehend.

In der mündlichen Verhandlung am 22.01.2020 soll zunächst nur geklärt werden, ob die Klage überhaupt zulässig ist, d.h. ob die Voraussetzungen für den Erlass eines Urteils in der Sache gegeben sind. Im Fokus steht dabei die Frage, ob die Kläger subjektive Rechte hinsichtlich der Stiftung geltend machen können.

Auf Grund des zu erwartenden Interesses der Öffentlichkeit und der Medien erließ der Vorsitzende der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts zur Regelung der Teilnahme an der Sitzung gemäß § 176 Gerichtsverfassungsgesetz folgende Anordnung, um deren Beachtung gebeten wird:

„Zur Durchführung der mündlichen Verhandlung in der Verwaltungsrechtssache 6 K 300/17 am 22. Januar 2020, 10:00 Uhr, und zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung dieses Termins ergeht folgende

Sitzungspolizeiliche Anordnung vom 11.12.2019

1. Die mündliche Verhandlung beginnt am 22.01.2020, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal Raum 2.8, Karlstraße 13 - Nebeneingang 13a -, 72488 Sigmaringen.
2. Zuhörer und Medienvertreter erhalten 30 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass in den Sitzungssaal. Vor dem Sitzungssaal im 1. OG findet ab 09:30 Uhr eine Einlasskontrolle durch SGS Ulm (Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften) statt.
3. Im Sitzungssaal stehen für Zuhörer 10 und für Medienvertreter 25 Sitzplätze zur Verfügung.
4. Der Einlass für Zuhörer erfolgt nach der Reihenfolge des Eintreffens bei der Einlasskontrolle. Reservierungen werden nicht vorgenommen.
5. Sobald die für Zuhörer zur Verfügung stehenden Sitzplätze erschöpft sind, wird Zuhörern vorbehaltlich von Nr. 6 Satz 6 der weitere Einlass in den Sitzungssaal nicht mehr gestattet.
6. Für Medienvertreter werden 25 Sitzplätze reserviert. Für die Vertretung eines Mediums (Zeitung, Rundfunk- oder Fernsehanstalt, Presseagentur usw.) wird jeweils nur ein Sitzplatz zur Verfügung gestellt. Medienvertreter können sich ab Mittwoch, 08.01.2020, unter der email-Adresse: mors@vgsigmaringen.justiz.bwl.de registrieren und einen Platz reservieren lassen. Die 25 Plätze werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Emails zugeteilt. Darüber hinaus wird nach der weiteren Reihenfolge eine „Warteliste“ erstellt. Eine Reservierung vor dem 08.01.2020 oder auf andere Weise findet nicht statt. Sofern aus dem Kontingent der übrigen 10 Sitzplätze für Zuhörer Plätze frei bleiben, können sie auch von Medienvertretern entsprechend der „Warteliste“ aufgrund der Anmeldung am 08.01.2020 in Anspruch genommen werden. Falls das Kontingent für Medienvertreter nicht ausgeschöpft wird, werden die noch freien Plätze an Zuhörer entsprechend Nr. 4 weiter vergeben.
7. Laptops dürfen nur im Offline-Betrieb verwendet werden. Mobiltelefone sind auszuschalten. Ton-, Bild und Filmaufnahmen sind während der Sitzung ausnahmslos untersagt. Fernsehteams und Fotografen dürfen im Sitzungssaal jeweils von ihrem Einlass an bis zum Sitzungsbeginn Foto- und Filmaufnahmen anfertigen. Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal und im Sicherheitsbereich wird pro Fernsehmedium nur ein Kamerateam zugelassen. Die Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten sind zu wahren. Mit Bild- und Tonaufnahmen des Gerichts und der Protokollführer außerhalb des Sitzungssaals besteht kein Einverständnis. Ab dem Aufruf der Sache haben Fernsehteams und Fotografen den Sitzungssaal unverzüglich zu verlassen, soweit sie nicht über einen Sitzplatz verfügen.“ (Mo)

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