Die Beteiligten haben sich in der Verhandlung darauf geeinigt, dass die Kläger nochmals bis
einschließlich 15. April 2022 in den Räumen der Stadtverwaltung Friedrichshafen Einsicht in die bereits bewilligten Akten nehmen
und dabei auch Lichtbilder anfertigen können. Insoweit haben die Beteiligten den Rechtsstreit für erledigt erklärt.
Im Übrigen hat das Gericht die Klagen abgewiesen, weil die Kläger weder einen Anspruch auf weitergehende Informationen
hätten noch die bislang bereits zugänglichen gemachten Akten an die Rechtsanwälte der Kläger zur Einsicht versandt
werden müssten. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Kläger können, soweit ihre Klagen abgewiesen wurden, innerhalb eines Monats nach
Zustellung der schriftlichen Urteile Anträge auf Zulassung der Berufung stellen, über die der Verwaltungsgerichtshof
Baden-Württemberg zu befinden hat. (th)
Klagen der Nachfahren Ferdinand Graf von Zeppelins gegen die Stadt Friedrichshafen auf Gewährung von Akteneinsicht im Wesentlichen erfolglos
Datum: 20.10.2021
Kurzbeschreibung: (6 K 2463/18 u.a.) Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat nach mündlicher Verhandlung am 19. Oktober 2021 über die Klagen des Urenkels und des Ururenkels des Luftschiffpioniers Graf von Zeppelin entschieden, die sich auf die Gewährung von Einsicht in Aktenbestände der beklagten Stadt mit Bezug zur Zeppelin-Stiftung richteten.