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Der Termin zur mündlichen Verhandlung wegen eines rechtswidrig abgeschobenen afghanischen Asylbewerbers wurde aufgehoben
Datum: 14.12.2017
Kurzbeschreibung: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in der Sache eines afghanischen Asylbewerbers, der während seines laufenden verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens nach Bulgarien abgeschoben worden war und von dort aus unter ungeklärten Umständen nach Afghanistan gelangte, den Termin zur mündlichen Verhandlung am 21. Dezember 2017 aufgehoben.
Das Verfahren hat sich erledigt, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärt hat, dass es in Bezug auf den Kläger nicht das sog. Dublin-Verfahren anwenden, sondern seinen Asylantrag inhaltlich prüfen wird.
Mit Beschluss vom 22. September 2017 hatte das Verwaltungsgericht dem Bundesamt aufgegeben, die Abschiebung des Klägers rückgängig zu machen. (Mo)