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Zum Tod von Vorsitzendem Richter am Verwaltungsgericht Dietmar Reimann

Datum: 26.04.2019

Kurzbeschreibung: Er war ein juristisch versierter und dennoch bodenständiger Richter, der mit den Prozessbeteiligten reden konnte und von ihnen beim Rechtsgespräch in der mündlichen Verhandlung verstanden wurde. Zuletzt führte er den Vorsitz der für den Landkreis Tübingen und das Hochschulrecht zuständigen 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen. Dietmar Reimann ist am Dienstag in der Karwoche nach einer Herzoperation im 59. Lebensjahr verstorben. Zwei Wochen davor hatte er sich zuversichtlich zu dem kurzfristig bevorstehenden Eingriff in die Klinik verabschiedet.

Bild zeigt Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dietmar Reimann

Dietmar Reimann stammte aus Fridingen an der Donau. Nach Abitur, Wehrdienst, Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und anschließendem Jurastudium kam er erstmals im Februar 1991 als Rechtsreferendar an das Verwaltungsgericht Sigmaringen. Hierher kehrte er nach der Zweiten juristischen Staatsprüfung im August 1992 zurück und begann seine richterliche Tätigkeit. 1995 wurde er zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Mit Ausnahme einer Abordnung an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim 2002/2003 blieb das Verwaltungsgericht Sigmaringen seine berufliche Wirkungsstätte. Im Januar 2016 ernannte ihn Ministerpräsident Kretschmann aufgrund seiner besonderen Befähigung zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht. Neben der richterlichen Tätigkeit brachte Dietmar Reimann sich auch in die juristische Ausbildung ein. Er unterrichtete als Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen, war seit vielen Jahren Leiter einer Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare beim Landgericht Ravensburg und Prüfer in der Ersten juristischen Prüfung beim Landesjustizprüfungsamt in Stuttgart. Im Gericht hat er die Praktika von Schülern und Studierenden verantwortet. Dazuhin engagierte sich Dietmar Reimann für die Richterschaft in den Gremien der Selbstverwaltung und der Mitbestimmung, zunächst als Mitglied des Richterrats, sodann als Mitglied des Präsidiums des Gerichts und zuletzt gleichzeitig auch als Mitglied des landesweiten Präsidialrats der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Er war dabei durchweg eher ein Freund der leisen Töne, die aber ein umso größeres Gewicht hatten. Seine Sachlichkeit und Gelassenheit, die für seine Persönlichkeit prägend waren, werden fehlen. Dietmar Reimann hinterlässt seine Ehefrau und zwei erwachsene Kinder, eine Tochter und einen Sohn. Die Angehörigen des Verwaltungsgerichts trauern mit der Familie um eine Persönlichkeit, die fachlich und menschlich allseits hohes Ansehen genoss. (Bi.)

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