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Elektronischer Rechtsverkehr beim Verwaltungsgericht Sigmaringen

Beim Verwaltungsgericht Sigmaringen ist am 26. September 2017 für alle Kammern und für sämtliche Verfahren der elektronische Rechtsverkehr eröffnet worden.

Dies ermöglicht es, eine Klage innerhalb der gesetzlichen Frist auch auf elektronischem Wege beim Verwaltungsgericht Sigmaringen zu erheben oder auch auf elektronischem Wege Anträge oder Schriftsätze einzureichen.

Näheres dazu finden Sie unter www.ejustice-bw.de, getrennt nach Behörden, Berufsträgern und Bürgern.

Eine weitere kostenlose Möglichkeit bietet das Postfach "Mein Justizpostfach" https://mein-justizpostfach.bund.de/

Aktuelle zentrale Meldungen zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (z.B. zu Empfangsstörungen auf Seiten des Landes) finden Sie unter https://egvp.justiz.de/meldungen/index.php
In zeitkritischen Verfahren ist eine telefonische Rückfrage beim Gericht (07571/1821-300) empfehlenswert.

Wichtige Hinweise:

Es ist weiterhin nicht möglich, bei dem Verwaltungsgericht Sigmaringen per „gewöhnlicher“ E-Mail direkt Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Neue Klagen und Anträge dürfen auf Grund der Programmierung des elektronischen Rechtsverkehrs nicht mit einem Aktenzeichen im Betreff eingereicht werden.



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