Mündliche Verhandlungen der Verfahren 5 K 1737/22, 5 K 1738/22 und 5 K 1739/22 –
Sanierungsanordnung nach Brand bei der Shredderwerk Herbertingen GmbH
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen verhandelt am Mittwoch, den 14.05.2025, Donnerstag, den 15.05.2025 und Dienstag, den 20.05.2025 drei Klagen betreffend die Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Sanierung einer schädlichen Bodenveränderung sowie einer durch diese versursachten Grundwasserverunreinigung mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC). Die öffentliche Verhandlung beginnt jeweils um 09:30 Uhr (am 20.05.2025 um 10:00 Uhr) und findet im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in der Karlstraße 13 (Nebeneingang 13a) im 1. Obergeschoss Saal I statt.
Nach umfassenden Erkundungs- und Untersuchungsmaßnahmen verpflichtete das Landratsamt Sigmaringen am 12.08.2020 die Kläger mit einer Sanierungsanordnung zur Umsetzung eines Sanierungsplans, um den Grundwasserschaden zu beseitigen, der nach einem Feuerwehreinsatz infolge eines Brandes auf dem Gelände des Unternehmens entstanden ist. Durch den Einbau einer Dichtwand bis in ca. 11 m Tiefe soll auf dem Betriebsareal Grundwasser aufgestaut werden; zusätzlich sollen mehrere Brunnen und eine Grundwasserreinigungsanlage errichtet werden, die über mehrere Jahre den Schadensbereich reinigen soll.
Bei der Klägerin der Verfahrens 5 K 1737/22, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, handelt es sich um die Betreiberin einer Verwertungs- und Behandlungsanlage für Leichtschrott, Altfahrzeuge, Elektrogeräte und Altholz in Herbertingen („Shredderwerk Herbertingen GmbH“). Die Kläger der Verfahren 5 K 1738/22 und 5 K 1739/22 waren Geschäftsführer des Unternehmens.
Am Vormittag des 30.08.2007 kam es auf der Metallschrottlagerfläche des Unternehmens zu einem Brand, der einen bis zum 03.09.2007 andauernden Feuerwehreinsatz nach sich zog. Nachdem der Brand infolge einer Durchzündung der Schrotthalde außer Kontrolle geraten war, entschied sich die Einsatzleitung am Abend des ersten Brandtags zu einem umfangreichen Schaumangriff. Hierzu wurden aus dem gesamten Landesgebiet und zum Teil darüber hinaus Schaummittel zusammengezogen. Dabei kamen Löschschäume zum Einsatz, die per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) enthielten.
Im Frühjahr 2012 wurden im Trinkwasserbrunnen der nördlich des Betriebsgrundstücks donauabwärts gelegenen Gemeinde Ertingen erhöhte PFC-Konzentrationen festgestellt, als deren Ursache in der Folge der Schaummitteleinsatz zur Löschung des Brands ermittelt wurde.
Die Verantwortlichkeit der Kläger für den Umweltschaden und die nunmehr erforderliche Sanierung begründet das Landratsamt im Wesentlichen mit mehreren Vorhalten: Das Unternehmen soll vor dem Brandereignis die genehmigte Höhe der Schrotthalde massiv überschritten haben. Ferner sollen vor dem Brand erforderliche Untersuchungen des Leitungssystems der Löschwasserrückhaltung versäumt worden sein; nachträglich sei festgestellt worden, dass Leitungen z.T. nicht dicht gewesen und einen Schadstoffeintrag in den Boden ermöglicht hätten. Außerdem habe das Unternehmen in unzulässiger Weise Schrottmaterial angenommen, das u.a. entzündliche Spraydosen enthalten habe, die für die Brandentstehung wohl verantwortlich gewesen seien.
Die Klägerseite rügt u.a. ein Fehlverhalten der Feuerwehr und der Behörden beim Brand. Die fachliche Bewertung des Schaumeinsatzes, insbesondere dessen Erforderlichkeit und Angemessenheit sowie seine fachgerechte Ausführung, ist zwischen den Beteiligten umstritten.
Die Kammer, die im Verfahren bereits mehrere Sachverständigengutachten eingeholt hat, wird in der mündlichen Verhandlung den Sachverhalt durch Zeugenvernehmung sowie Anhörung der Sachverständigen weiter aufklären und die rechtlichen Fragen erörtern. (Was)