Tenor im Verfahren 5 K 1737/22– Sanierungsanordnung nach Brand bei der Shredderwerk Herbertingen GmbH
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat die Anordnung zur Sanierung einer schädlichen Bodenveränderung sowie einer durch diese versursachten Grundwasserverunreinigung mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) des Landratsamts Sigmaringen vom 12.08.2020 gegenüber der Shredderwerk Herbertingen GmbH aufgehoben.
Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Rechtsmittelfristen beginnen erst mit Zustellung der vollständigen Entscheidung an die Beteiligten zu laufen. (Was)