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AfD scheitert mit Eilantrag gegen die Stadt Ulm - Begründung
Datum: 05.02.2019
Kurzbeschreibung:
Zur Begründung führt das Gericht aus, die Anträge seien unzulässig, weil der den Prozess führende Rechtsanwalt seine Vollmacht nicht nachgewiesen habe. Damit seien die Anträge nicht wirksam gestellt. Das Gericht habe den Mangel des Vorliegens einer schriftlichen Prozessvollmacht auch bei einem Rechtsanwalt zu berücksichtigen, wenn er von einem Beteiligten geltend gemacht werde. Dieser Fall liege vor.
Die Vollmacht, die der Kammer vorliege, sei auf ein außergerichtliches Tätigwerden des
Rechtsanwalts für den Antragsteller („AfD KV Ulm/Alb-Donau“) beschränkt. Für den Ortsverband liege auch keine
außergerichtliche Vollmacht vor. Im Übrigen habe dieser auch vor der Antragstellung bei Gericht keinen entsprechenden Antrag bei
der Stadt Ulm gestellt.
Bereits mit zu Beginn des Verfahrens sei vom Gericht routinemäßig um die Vorlage einer Vollmacht gebeten worden. Danach habe die
Stadt in der Antragserwiderung das Fehlen der Prozessvollmacht gerügt. Der Rechtsanwalt sei darauf hingewiesen worden, dass die
Entscheidung der Kammer voraussichtlich am Montag, 04.02.2019 ergehen werde. Eine Vollmacht sei bis Montag, den 04.02.2019 bis zur
Bekanntgabe der Entscheidung an die Beteiligten nicht vorgelegt worden. Das Nachreichen einer Vollmacht sei auch nicht angekündigt
worden. Bi.