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Ein aus seiner Heimat zurückgeholter afghanischer Asylbewerber erhält Flüchtlingsschutz

Datum: 25.06.2018

Kurzbeschreibung: 

Das Verwaltungsgericht hat nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, einem afghanischen Asylbewerber die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen mit der Folge, dass dieser eine Aufenthaltserlaubnis erhält und hier arbeiten darf.

Der Fall des 24-jährigen hatte für Aufmerksamkeit gesorgt, weil er im September 2017 zu Unrecht von Deutschland nach Bulgarien überstellt und von dort nach Afghanistan abgeschoben worden war. Von dort wurde er auf Anordnung des Gerichts im Dezember 2017 wieder nach Deutschland zurückgeholt. Sein Asylantrag wurde im Januar 2018 vom Bundesamt abgelehnt. Seine hiergegen erhobene Klage hatte nun im Wesentlichen Erfolg.    (Mo)

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