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Gemälde „Erbhuldigung auf dem Hohenzollern“ an das Verwaltungsgericht zurückgekehrt

Datum: 31.03.2022

Kurzbeschreibung: PM: 31.03.2022

Sigmaringen: Reproduktion des Gemäldes „Erbhuldigung auf dem Hohenzollern am 23. August 1851“ von Georg Eberlein an das Verwaltungsgericht übergeben (Matinee am 30.03.2022)

Gemälde Erbhuldigung auf dem Hohenzollern am 23. August 1851

von links nach rechts: PräsVG Prof. Dr. Heckel, Dr. Schimpf  und Hr. Trautmann vom Haus der Geschichte

Das Gemälde „Erbhuldigung auf dem Hohenzollern am 23. August 1851“ ist nach 20 Jahren als Reproduktion an seinen angestammten Platz im Verwaltungsgericht Sigmaringen zurückgekehrt. Aufgrund der Bedeutung des Gemäldes für die Geschichte des Gerichtsgebäudes und auf Hinwirken von Präsident Prof. Dr. Heckel wurde eine originalgetreue Reproduktion angefertigt, die nun am 30. März 2022 im Rahmen einer Matinee vom Haus der Geschichte Baden-Württemberg an das Verwaltungsgericht übergeben wurde. Das Original macht dort weiterhin an hervorgehobener Stelle der Dauerausstellung die preußische Epoche der Landesgeschichte anschaulich. Es sprachen zur Herstellung der Reproduktion Dr. Rainer Schimpf vom Haus der Geschichte und zum Gemälde selbst Kreisarchivar Dr. Edwin Ernst Weber vom Landratsamt Sigmaringen. 

Das Werk „Erbhuldigung auf dem Hohenzollern am 23. August 1851“ stammt von Georg Eberlein (1819 bis 1884), einem bedeutenden historistischen Maler und Architekten des 19. Jahrhunderts. Es zeigt den preußischen König Friedrich Wilhelm IV., der sich von seinen neuen schwäbischen Untertanen huldigen lässt. Mit der Erbhuldigung am 23. August 1851 auf der Burg Hohenzollern wurden die hohenzollerischen Fürstentümer in die preußische Monarchie aufgenommen. 

Das Gemälde hatte vom 19. bis zum frühen 21. Jahrhundert seinen Platz im Gerichtsgebäude des Verwaltungsgerichts Sigmaringen als ehemaligem Regierungsgebäude I des Fürstentums Hohenzollern-Sigmaringen und später des Regierungspräsidiums der Preußischen Hohenzollerischen Lande. Seit der Nutzung durch das Verwaltungsgericht befand es sich im großen Sitzungssaal. 

Im Jahr 1995 wurde das Gemälde bei der Ausstellung „Preußen in Hohenzollern“ anlässlich der Heimattage in Baden-Württemberg im Staatsarchiv Sigmaringen gezeigt und zog dabei das Interesse des Hauses der Geschichte auf sich. Im Juli 2001 erreichte den damaligen Präsidenten des Gerichts Dr. Mattes die briefliche Bitte vom Haus der Geschichte Baden-Württemberg, dieses wichtige Objekt als Leihgabe für die Dauerausstellung zur Verfügung zu stellen. Im Juni 2002 kam es schließlich zur „Leihvereinbarung Nr. 609 zwischen Staatlichen Institutionen des Landes Baden-Württemberg“, auf deren Grundlage das Werk nach Stuttgart verbracht wurde. War als Rückgabedatum zunächst der 31. Dezember 2005 vereinbart, sollte in der Folgezeit die Leihe wegen der besonderen Bedeutung des Werkes – bis heute – regelmäßig vertraglich verlängert werden. 

Nunmehr ist das Gemälde als Reproduktion an seinen angestammten Platz – das Gerichtsgebäude des Verwaltungsgerichts Sigmaringen – zurückgekehrt. (Na)





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