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Klagen auf Genehmigung von Privatschulen nach dem „Uracher Modell“ bleiben ohne Erfolg
Datum: 30.01.2019
Kurzbeschreibung: (Urteile vom 29.01.2019 - 4 K 1377/17 und 4 K 1378/17 -) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klagen eines Vereins aus dem Alb-Donau-Kreis als Träger der Privatschulen auf staatliche Genehmigung abgewiesen.
Dieser wollte vom Regierungspräsidium Tübingen eine Grundschule sowie eine Haupt- und Werkrealschule zugelassen bekommen, in der dezentrales Lernen nach dem sogenannten Uracher Modell praktiziert wird. Das bedeutet, dass die Schüler zu Hause mithilfe des Internets und im Zusammenwirken mit den Eltern unterrichtet werden. Gemeinsamen Unterricht gibt es demnach nur an einem „Präsenztag“ pro Woche.
In der mündlichen Verhandlung äußerte das Gericht Zweifel, dass ein gemeinsamer Schultag pro Woche genüge, um die staatlichen Erziehungsziele zu erreichen. Die Entwicklung verlaufe heute eher zu mehr gemeinsamer Zeit in der Schule - wie etwa durch Ganztagsschulen - als zu weniger gemeinsamem Unterricht. Allerdings sei Schule weder in Verfassungstexten noch im Schulgesetz definiert. Klar sei jedoch, dass der demokratische Rechtsstaat mit der gesetzlichen Schulpflicht gerade keinen Hausunterricht haben wolle. Das Gericht ließ eine Berufung gegen das Urteil auch zur Klärung von aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zu. (Mo)