Mündliche Verhandlung im Verfahren 5 K 2656/23 betreffend die Sanierungsverpflichtung von
Brücken über den Donaukanal nahe des
Wasserkraftwerks Donaustetten am 26.03.2025
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen verhandelt am Mittwoch, den 26.03.2025 um 10 Uhr über eine Klage einer von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm gehaltenen Gesellschaft gegen die Gemeinde Erbach, mit der die Gesellschaft die Feststellung begehrt, dass sie keine Abriss- und Neuerrichtungsverpflichtung bezüglich der Donaurieder Kanalbrücke trifft. Die Gemeinde Erbach hingegen begehrt in diesem Verfahren im Wege einer Widerklage die Feststellung, dass die von den Stadtwerken gehaltene Gesellschaft die Sonderbaulast an insgesamt fünf Brücken über den Donaukanal trägt und damit für deren Unterhaltung zuständig ist.
Die öffentliche Verhandlung findet im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in der Karlstraße 13 (Nebeneingang 13a) im 1. Obergeschoss Saal I statt. (Was)