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Prof. Dr. Christian Heckel zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Sigmaringen ernannt
Datum: 02.08.2018
Kurzbeschreibung:
Heckel, zuletzt Vorsitzender der für Verfahren aus dem Landkreis Sigmaringen zuständigen 5. Kammer, war seit Juli 2016 Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Nun kehrt er als Präsident an seine frühere Wirkungsstätte zurück.
Der neue Gerichtspräsident, der mit seiner Familie in Sigmaringen wohnt, begann seine richterliche Laufbahn nach dem Studium der evangelischen Theologie und der Rechtswissenschaften in Tübingen, Göttingen, Bonn und Hamburg zunächst am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Nach seiner Abordnung an das Landratsamt Tübingen setzte er 1993 seine richterliche Tätigkeit am Verwaltungsgericht Sigmaringen fort. 1994 erfolgte seine juristische Promotion an der Universität Erlangen mit einer Dissertation über die Kirchengemeinschaft in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Ab 1994 war er für drei Jahre an das Justizministerium abgeordnet und kehrte dann an das Verwaltungsgericht Sigmaringen zurück. Von dort folgte 1999 eine Abordnung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Danach war er wieder für 5 Jahre als Richter in Sigmaringen eingesetzt. Es schloss sich dann eine achtjährige Tätigkeit beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim an, davon vier Jahre als abgeordneter Praktiker an der Universität Konstanz, wo er inzwischen zum Honorarprofessor bestellt wurde. 2013 kehrte er als Vorsitzender Richter erneut an das Verwaltungsgericht Sigmaringen zurück.
Der mit einer Rechtsanwältin verheiratete Vater dreier erwachsener Söhne ist seit vielen Jahren im Nebenamt auch Prüfer im Ersten juristischen Staatsexamen. Von 2006 bis 2012 stand er zudem als Landesvorsitzender des Vereins der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter Baden-Württemberg an der Spitze des größten Berufsverbands der Verwaltungsrichter im Land. Seit 2003 ist er Mitglied der Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und seit 2008 dort Vorsitzender des Rechtsausschusses, der für die kirchliche Gesetzgebung verantwortlich ist. (Mo)