Vizepräsident Armin Horn in den Ruhestand verabschiedet
Vizepräsident Armin Horn erhielt vorgestern von dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Prof. Dr. Malte Graßhof, in einer Feierstunde die Urkunde des Ministerpräsidenten zur Versetzung in den Ruhestand sowie ein Dankschreiben der Ministerin der Justiz und für Migration. Prof. Dr. Graßhof würdigte neben der Persönlichkeit vor allem die Verdienste von Armin Horn im Zuge der Digitalisierung der Justiz und der Pilotierung der elektronischen Gerichtsakte für die Verwaltungsgerichtsbarkeit bei dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Armin Horn tritt krankheitsbedingt vorzeitig in den Ruhestand.
Armin Horn stammt aus Gottmadingen bei Singen. 1993 begann er seine Richterlaufbahn beim Verwaltungsgericht Freiburg und wechselte 1996 zum Verwaltungsgericht Sigmaringen, wo er zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Armin Horn war seitdem – mit einer kurzen Unterbrechung – beim Verwaltungsgericht Sigmaringen in sämtlichen Gebieten des öffentlichen Rechts richterlich tätig. Zunächst war er viele Jahre Mitglied, stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender der 6. Kammer des Gerichts, die für den gesamten Regierungsbezirk Tübingen mit den beiden großen Universitäten in Tübingen und Ulm schwerpunktmäßig das Recht der Zulassung zum Studium (Numerus-Clausus-Verfahren) bearbeitete. Ab Juni 2020 war er neuer Vorsitzender der für den Bodenseekreis und das Jugendhilferecht zuständigen 2. Kammer. Ende August 2020 wurde Armin Horn zum Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Sigmaringen ernannt.
Daneben nahm Armin Horn seit vielen Jahren das Amt des EDV-Beauftragten des Gerichts wahr und war Mitglied des Praxisbeirats Baden-Württemberg für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte. Sein Expertenrat in diesen Bereichen war auch über die Landesgrenzen hinaus gefragt. (Was)