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Vizepräsident Prof. Armbruster in den Ruhestand verabschiedet
Datum: 02.06.2017
Kurzbeschreibung: Der 31. Mai war sein letzter Arbeitstag beim Verwaltungsgericht. Bei seiner Verabschiedung im Kreis der gesamten Belegschaft erhielt Prof. Wolfgang Armbruster von Vorsitzendem Richter Stefan Röck, der den dienstlich verhinderten Gerichtspräsidenten vertrat, zusammen mit einem Dankschreiben des Justizministers Wolf die Urkunde des Ministerpräsidenten über seine Versetzung in den Ruhestand. Präsident Dr. Malte Graßhof dankte auf schriftlichen Weg dem künftigen Ruheständler für seine außerordentliche Unterstützung bei der Verwaltung des Gerichts und wünschte dem scheidenden „Vize“, er möge die neue Freiheit von dienstlichen Zwängen mit seiner Familie genießen.
Röck betonte in seiner sehr persönlichen Ansprache, bei Armbruster habe in seiner richterlichen Arbeit im Mittelpunkt gestanden, dass die Menschen verstünden, worum es bei ihren Streitigkeiten gehe und warum eine Rechtsfrage so oder so zu entschieden sei. Es sei aber auch immer sein Ziel gewesen, eine juristisch saubere praktische Lösung zu finden. Begonnen hat der gebürtige Schramberger seine Berufslaufbahn nach dem Jurastudium als Rechtsanwalt. Ende 1980 wurde er Richter, zunächst beim Verwaltungsgericht Stuttgart und anschließend ab 1983 beim Verwaltungsgericht Sigmaringen. Der Stadt blieb der dreifache Vater der Familie wegen treu. Mehrere Jahre war er Mitglied der für den Landkreis Sigmaringen zuständigen 5. Kammer und der Disziplinarkammer. Nach der Rückkehr aus der Abordnung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim wurde Armbruster Anfang 1994 mit dem Vorsitz der 7. Kammer betraut, die überwiegend für Verwaltungsrechtsstreitigkeiten aus dem Alb-Donau-Kreis zuständig ist. Über viele Jahre war er auch Vorsitzender des Dienstgerichts für Richter in Karlsruhe. Darüber hinaus begann er eine intensive Lehrtätigkeit in der Referendarausbildung und später als Lehrbeauftragter an der Hochschule der Polizei in Villingen-Schwenningen, von der er im Jahr 2010 zum Honorarprofessor bestellt wurde.
Trotz der Entbindung von seinen richterlichen Pflichten kann bei Armbruster von Ruhestand keine Rede sein. Er ist bundesweit ein gefragter
und geschätzter Experte im Asyl- und Ausländerrecht, ist Mitautor an einem Standardkommentar auf diesem Gebiet und Referent bei
zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen innerhalb und außerhalb der Justiz. Weiter ist er Berater der Migrationskommission der
Deutschen Bischofkonferenz. Als Abschiedsgeschenk erhielt Armbruster zusammen mit seiner Frau von den Gerichtsangehörigen eine
Rundfahrt mit dem Zeppelin.