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Vizepräsident Stefan Röck in den Ruhestand verabschiedet

Datum: 09.12.2019

Kurzbeschreibung: 

Im Rahmen der Weihnachtsfeier des Verwaltungsgerichts erhielt Stefan Röck aus den Händen von Gerichtspräsident Prof. Dr. Christian Heckel zusammen mit dem Dankschreiben des Justizministers die Urkunde des Ministerpräsidenten über die Versetzung in den Ruhestand. Heckel betonte dabei: „Mit Stefan Röck verlässt ein altgedienter und allseits geschätzter Kollege unser Haus. Sein umsichtiger Rat und seine große Erfahrung werden uns fehlen.“

Vizepräsident Stefan Röck, der mit seiner Familie in der Nähe von Sigmaringen wohnt, kam nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und der Referendarausbildung beim Landgericht Ravensburg 1981 als Richter auf Probe zum Verwaltungsgericht. Bereits 1984 wurde er zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Nach Abordnungen als Dezernatsleiter an das Landratsamt Sigmaringen Mitte der 80er Jahre und ab 1990 für zwei Jahre in den sächsischen Justizdienst war er im Wege der weiteren Abordnung auch beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim als Berufungsrichter tätig. 1994 erfolgte die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Sigmaringen und damit verbunden die Verantwortung für die für den Landkreis Ravensburg zuständige 4. Kammer. Ab 1997 war er zudem mehrere Jahre Mitglied des Präsidialrats der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes, der landesweit unter anderem bei der Ernennung von Richtern mitwirkt. Daneben war Stefan Röck lange Zeit in der Ausbildung von Rechtsreferendaren sowie von Anwärtern des gehobenen Verwaltungsdienstes engagiert und als Prüfer im Ersten Juristischen Staatsexamen tätig. Seit 2017 hat Röck als Vizepräsident des Gerichts auch Leitungsfunktionen übernommen. Gerichtspräsident Heckel in seinem Resümee: „Sie haben neben Ihrer überaus erfolgreichen Tätigkeit als Kammervorsitzender noch die gegenwärtig umfangreichen Herausforderungen des Vizepräsidenten angenommen und mich mit großer Loyalität unterstützt. Dafür gebührt Ihnen mein Dank und meine große Wertschätzung. Alle Kolleginnen und Kollegen des Verwaltungsgerichts wünschen Ihnen alles Gute im verdienten Ruhestand.“ (Mo)

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