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Pressemitteilungen | Datum |
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Ausweisung des geplanten "Oberschwäbischen Gewerbe- und Industrieparks" im Flächennutzungsplan von Bad Wurzach nicht genehmigungsfähig | 12.03.2012 |
(Urteil vom 30.11.2011 - 4 K 637/10 -) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage der Stadt Bad Wurzach auf Genehmigung der 2. Änderung ihres Flächennutzungsplans abgewiesen. Die Versagung der Genehmigung durch das Landratsamt Ravensburg sei rechtlich nicht zu beanstanden. Es fehle an einem Genehmigungsanspruch für die Ausweisung von gewerblichen Flächen in der Haidgauer Heide südöstlich des Weilers Zwings. | |
Gebührenumlage für Notfalldienst-Vermittlung gegenüber Arzt mit Privatpraxis rechtswidrig | 01.03.2012 |
(Urteil vom 09. Februar 2012 - 6 K 2834/11) Der Kläger, ein bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 68 Jahren als niedergelassener Allgemeinarzt tätiger, jetzt nur noch in eingeschränktem Umfang privatärztlich praktizierender Mediziner erhob Klage gegen seine Heranziehung zur jährlichen Gebührenumlage für die Notfalldienst-Vermittlung durch die DRK-Rettungsleitstelle. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg veranlagte ihn für die Jahre 2009 und 2010 in Höhe von 316,89 bzw. 313,40 Euro. | |
Hartwig Bruder geht nach 50 Berufsjahren in Pension | 27.07.2012 |
Nach knapp 30 Jahre währender Tätigkeit als Hausmeister beim Verwaltungsgericht Sigmaringen und insgesamt 50 Berufsjahren ist Oberamtsmeister Hartwig Bruder zur Jahresmitte in den Ruhestand getreten. | |
Oberamtsrat Ewald Braig geht nach 48 Dienstjahren in der Justiz in Pension | 03.04.2012 |
Mit Ablauf des Monats März schied Ewald Braig nach 48 Jahren im Dienst der baden-württembergischen Justiz aus dem aktiven Berufsleben aus. Der aus Oberdischingen bei Ehingen stammende Absolvent der Höheren Handelsschule hatte zunächst ab 1964 eine solide Justizausbildung als Rechtspfleger absolviert. Über Stationen bei den Amtsgerichten Ebingen, Riedlingen und Sigmaringen kam er schließlich 1987 zum Verwaltungsgericht Sigmaringen, wo er bereits 1988 zum Verwaltungsleiter berufen wurde. Schon im Jahr 1992 hat er hier mit der Ernennung zum Oberamtsrat das Spitzenamt des gehobenen Justizdienstes erreicht. | |
Ortsumgehung Esenhausen: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss bleibt erfolglos | 24.07.2012 |
(Urteil vom 12.07.2012 - 4 K 244/11 -) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage von betroffenen Grundstückseigentümern gegen den geplanten Ausbau und die Verlegung der L 288 auf die vorhandene Trasse der Danketsweiler Straße bei Esenhausen abgewiesen. Betroffen ist die Verbindung zwischen Ostrach und Ravensburg. Die bisherige unübersichtliche Ortsdurchfahrt in Esenhausen ist kurvenreich, steil und nur etwa 5 m breit. Die neue Umgehungsstraße soll auf 6,5 m verbreitert werden und zu einer Entlastung der Ortsdurchfahrt um ca. 54 % führen. Die Kläger fordern eine Westumfahrung von Esenhausen. | |
Stadt darf Kundgebung der NPD in Ulm nicht verbieten | 27.07.2012 |
(Beschluss vom 27.07.2012 - 1 K 2132/12) Das Verwaltungsgericht hat die von der Stadt Ulm angeordnete sofortige Vollziehung des umfassenden Verbots einer von der NPD für den 30.07.2012 von 16 bis 19:00 Uhr angemeldeten Versammlung mit der Maßgabe ausgesetzt, dass die vorgesehene Kundgebung statt auf dem Münsterplatz auf dem Kornhausplatz in Ulm stattfinden darf. Das vollständige Verbot der am 25.07.2012 für den 30.07.2012 angemeldeten Versammlung unter freiem Himmel ist, so das Gericht, aller Voraussicht nach rechtswidrig. | |
Stadt Mössingen erstreitet Schadensersatz für Räumung des Pausageländes | 09.11.2012 |
(Urteil vom 08.11.2011 - 8 K 177/11) Mit Urteil vom 8. November 2011 verpflichtete das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Voreigentümerin des Pausageländes in Mössingen, an die Stadt Mössingen 76.108,03 Euro nebst Zinsen zu bezahlen, überwiegend im Wege des Schadensersatzes. | |
Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Kein Nachweis für erdrosselnde Wirkung des hohen Steuersatzes | 31.10.2012 |
Urteile vom 17.10.2012 - 5 K 1409/10 und 5 K 2242/11 -) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Anfechtungsklagen eines Spielgeräteaufstellers gegen Vergnügungssteuerbescheide der Stadt Mengen abgewiesen. Im einen Fall ging es um Vergnügungssteuer für das 4. Quartal 2009 in Höhe von 20 %, im anderen Fall um die Vergnügungssteuer für die Zeit von Januar bis Mai 2010 nach einer Erhöhung auf 25 %. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist nach der Satzung der Stadt bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit die elektronisch gezählte Bruttokasse. Die klagende Firma hatte gegen den jeweiligen Vergnügungssteuersatz eingewandt, er habe eine die Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit erdrosselnde Wirkung. Sie betrieb in Mengen im fraglichen Zeitraum 2 Spielhallen. | |
Verpflichtung zur Schulanmeldung und zum Schulbesuch rechtens | 26.01.2012 |
(Urteile vom 24.01.2012 - 4 K 3901/09 und 4 K 33/12 -) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Anfechtungsklagen gegen die Verpflichtung zum Schulbesuch und gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes abgewiesen. | |
Wehrbereichsverwaltung muss erneut über die Kostenübernahme für eine In-Vitro-Fertilisation entscheiden | 12.03.2012 |
(Urteil vom 31.02.2012 - 3 K 3895/10 -) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen verpflichtet die Wehrbereichsverwaltung auf Neubescheidung eines Antrags einer Soldatin auf Kostenübernahme für eine homologe In-Vitro-Fertilisation. Die Klage der Soldatin, die wegen eines beidseitigen Tubenverschlusses zur Erfüllung ihres Kinderwunsches auf eine sogenannte IVF-Therapie angewiesen ist, hat damit Erfolg. |